Tarifordnung für das Schuljahr 2023 / 2024 - Jahresbeitrag
SchülerInnen | Erwachsene | |
Hauptfach im ordentlichen Studium | € 556,- | € 1075,- |
Kursfach 4-5 Teilnehmer | € 412,- | € 412,- |
Kursfach ab 6 Teilnehmer | € 275,- | € 275,- |
- 1 Wochenstunde = 50 Minuten
- Der Jahresbeitrag wird vom Schulerhalter in 10 Monatsraten in Rechnung gestellt.
- Ergänzungsfächer/Kursfächer sind für Hauptfachschüler kostenfrei.
- Für die Unterrichtszeit, die unterrichtsfreien Tage und die Hauptferien der Schule finden die für allgemeinbildende höhere Schulen im Bundesland Steiermark geltenden schulzeitrechtlichen Regelungen sinngemäß Anwendung.
Aufnahme in die Musikschule:
- Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular. Bitte vorher Informationsblatt lesen.
- Voraussetzung für die Aufnahme sind grundlegende körperliche Eignungen (z.B.: Zahn- und Kieferstellung bei Blasinstrumenten), die geistige Eignung (Konzentrationsfähigkeit), sowie die Freude, dieses Instrument erlernen zu wollen.
Lehrplan:
- Der Unterricht an der Schule wird nach einem festen Lehrplan (siehe www.komu.at) erteilt.
- Jeder ordentliche Hauptfach - Schüler ist verpflichtet mindestens ein Ergänzungsfach zu besuchen. Alle Ergänzungsfächer finden Sie unter Musiktheoretische Unterrichtsfächer und Aufführungspraktische Unterrichtsfächer.
- Ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung am Instrument ist das Üben. Der Schüler bekommt wöchentlich eine Hausübung, die seinem derzeitigen Stand in Verbindung mit dem Lehrplan entspricht. Diese Hausübung hat er bis zur nächsten Unterrichtsstunde zu erüben.
- Die aktive Teilnahme an den von der Musikschule veranstalteten Klassenabende und Konzerten ist verpflichtend.
Instrument:
Bei der Anmeldung sollte ein vom Hauptfachlehrer für akzeptabel erklärtes Instrument vorhanden sein. Falls dies nicht der Fall ist, gibt es die Möglichkeit an der Musikschule ein Leihinstrument zu entlehnen. Da es nur eine gewisse Anzahl von Leihinstrumenten gibt, sollte dieses Anliegen so früh wie möglich vorgebracht werden. Das Instrument kann maximal für drei Jahre entlehnt werden und muss nach Ablauf dieser Frist serviert zurückgegeben werden. Es werden keine Leihgebühren eingehoben.
Ferien und Schulfreie Tage:
Bitte folgen Sie dem Link >>
Bild- und Tonaufnahmen:
Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeschein erklären sich die Erziehungsberechtigten einverstanden, dass Bild- und Tonaufnahmen, die im Rahmen der Musikschule aufgenommen werden, veröffentlicht werden dürfen.
Austritt aus der Musikschule:
Der Austritt kann nur mit Schulschluss erfolgen. Nur in begründeten, zwingenden Ausnahmefällen (z.B.:schwere Krankheit, Wohnungswechsel) ist ein Austritt während des Schuljahres möglich und nur mit ärztlicher Bestätigung etc.